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| Exposé zu Objekt DKK045 |
| Investieren Sie in Immobilien! Hier ist Ihre Chance auf ein Schnäppchen in Krefeld-Stadtmitte. |
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| Vorderansicht |
| Eckdaten |
| Objektart: |
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Wohnung |
| Objekttyp: |
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Etagenwohnung |
| Wohnfläche: |
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ca. 40,00 m² |
| Vermietbare Fläche: |
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ca. 40,00 m² |
| Kaufpreis: |
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29.000,00 EUR |
| Provision: |
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3,57% incl. 19% MwSt. |
| Mieteinnahmen (Ist): |
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2.616,00 EUR |
| Mieteinnahmen (Soll): |
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2.616,00 EUR |
| x fache: |
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11,08 |
| Mieteinnahmen pro Monat: |
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218,00 |
| Baujahr: |
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1900 |
| Zustand: |
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Modernisiert |
| Jahr der letzten Modernisierung: |
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1997 |
| Befeuerung: |
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Gas |
| Fahrstuhl: |
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Kein Fahrstuhl |
| Etagenzahl: |
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3,00 |
| Vermietet: |
|
Ja |
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| Beschreibungen |
| Objektbeschreibung:
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Ihre neue Kapitalanlage befindet sich in einem Mehrfamilienhaus aus der Jahrhunderttwende mit insgesamt 7 Wohneinheiten.
Insgesamt gibt es 3 Vollgeschosse und ein ausgebautes Dachgeschoss. Pro Geschoss befinden sich zwei Wohnungen, mit jeweiligem Blick zur Straßen- oder Innenhofseite, aufgeteilt in einem Vorder- und ein Hinterhaus.
Diese Eigentumswohnung befindet sich im 2. OG des Hinterhauses und ist gut geschnitten. |
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| Lage:
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Ihre neue 2 Zimmer Kapitalanlage befindet sich im Krefeld-Stadtmitte. Die attraktiv sehr zentrale Lage machen die Stadmitte zum beliebten Wohnort.
Der Stadtgarten selbst ist in 2 Geh-Minuten und der Schwanenmarkt ist in 4 Geh-Minuten zu erreichen. Zentraler geht es nicht.
Krefelds Innenstadt bietet für Ihren Mieter zahlreiche Möglichkeiten seine Freizeit zu gestalten und genießen.
Die Anbindung an den ÖPNV ist über mehrere Buslinien und der U-Bahn Linien 70 und 76 als ausgezeichnet zu bezeichnen (Haltestelle Rheinstraße). Auch der Individualverkehr zum Zentrum und zur Autobahn ist sehr gut angebunden. Darüber hinaus besteht Anschluss an die A 59, A 42 und A 40.
Einrichtungen des täglichen Bedarfs wie Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Schulen, Kindergärten, Banken sowie Arztpraxen sind alle in unmittelbarer Nähe zu finden. |
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| Ausstattung: |
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Diese Wohnung bietet insgesamt 2 Zimmer mit einer separaten Küche, Diele, Bad mit Badewanne und einen Keller.
Durch den Hauptflur gelangt man zur Küche und zum Badezimmer sowie ins Wohnzimmer (Durchgangszimmer). Angegliedert an das Wohnzimmer ist das Schlafzimmer.
Die Wohnung ist in einem gepflegtem Zustand und im Wohnzimmer, Schlafzimmer sowie Erschließungsflur mit Laminatboden ausgestattet. Die Küche und das Badezimmer sind weis gefliest.
Die Fenster sind PVC-Rahmenfenster mit Isolierverglasung. |
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| Sonstiges: |
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Die Wohnung ist mit folgenden Konditionen vermietet:
€ 218,00 € Kaltmiete + € 130,00 NK (beides Steigerungsfähig)
Dies ergibt eine Kaltmieteinnahme in der Höhe von € 2.616,00 p.a.
Dies entspricht einer Rendite von ca. 8,3%. Welche Bank gibt Ihnen soviel Zinsen?
Bei Interesse können wir Ihnen eine weitere Einheit (identisch im EG) vom selben Eigentümer anbieten. |
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| Bilder |
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 Wohnzimmer |
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 Erschließungsflur |
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 Küche |
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 Badezimmer |
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 Treppenhaus |
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 Innenhofseite |
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 Schema-Grundriss |
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| Ihr Ansprechpartner |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten, eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend, Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten.
2. Unsere Angebote und Mitteilungen sind für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, unterbindet dies nicht unseren Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Vertrages. Alle Gespräche sind über unser Büro zu führen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadenersatz bis zur Höhe der Provisionsansprüche ausdrücklich vor.
3. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so hat er dies uns unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen.
4. Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Teil entgeltlich tätig zu sein.
5. Die Provision für Nachweis oder Vermittlung ist auf den jeweiligen Exposés angegeben. Hilfsweise gilt die ortsübliche Provision gemäß § 653 Abs. 2 BGB.
6. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald auf Grund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Darauf gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist.
7. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird; schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z. B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.
8. Die Provision ist fällig und zahlbar bei Beurkundung eines beurkundungspflichtigen Vertrages bzw. bei schriftlicher Ausfertigung eines Miet-, Pacht- oder sonstigen Vertrages.
9. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
10. Alle Zahlungsverpflichtungen aus einem vermittelten Vertrag, mit Ausnahme der Provisionszahlungsverpflichtung, sind gegenüber dem Vertragspartner ohne unsere Einschaltung zu erfüllen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichen Sondervermögens gilt Köln als vereinbart. Im übrigen bemißt sich der Gerichtsstand nach der ZPO.
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Impressum |
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